Ab 16 ½ dürfen Sie die Ausbildung bei uns beginnen. Frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung dann abgelegt werden. Nachdem Sie Ihrer praktische und theoretische Prüfung bestanden haben, dürfen Sie ab Ihrem 17. Geburtstag mit einer Begleitperson Auto fahren. Mit 18 Jahren erhalten Sie dann den EU-Scheckkartenführerschein. Sie haben drei Monate Zeit, Ihre Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein umstellen zu lassen.
Beim „Begleiteten Fahren“ profitieren Sie als Fahranfänger von der Erfahrung Ihrer Begleitperson. So lernen Sie leichter auch schwierige Situationen zu bewältigen.
Möglich sind die Klassne B und BE, in denen die Klassen L, M und S eingeschlossen sind.
Im Antrag auf „Erteilung einer Fahrerlaubnis“ müssen eine oder auch mehrere Personen angegeben werden, die später die Fahrten begleiten sollen. Nicht jeder kann sich als Begleitperson eintragen lassen.
Anforderung an Begleitpersonen:
Wichtige Infos: