Begleitendes Fahren ab 17

Ab 16 ½ dürfen Sie die Ausbildung bei uns beginnen. Frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung dann abgelegt werden. Nachdem Sie Ihrer praktische und theoretische Prüfung bestanden haben, dürfen Sie ab Ihrem 17. Geburtstag mit einer Begleitperson Auto fahren. Mit 18 Jahren erhalten Sie dann den EU-Scheckkartenführerschein. Sie haben drei Monate Zeit, Ihre Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein umstellen zu lassen.

Beim „Begleiteten Fahren“ profitieren Sie als Fahranfänger von der Erfahrung Ihrer Begleitperson. So lernen Sie leichter auch schwierige Situationen zu bewältigen.

Möglich sind die Klassne B und BE, in denen die Klassen L, M und S eingeschlossen sind.

Begleitpersonen

Im Antrag auf „Erteilung einer Fahrerlaubnis“ müssen eine oder auch mehrere Personen angegeben werden, die später die Fahrten begleiten sollen. Nicht jeder kann sich als Begleitperson eintragen lassen.

 

Anforderung an Begleitpersonen:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • seit 5 Jahren oder länger im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B
  • nicht mehr als einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister

 

Wichtige Infos:

  • Eingetragene Begleitperson muss bei jeder Fahrt dabei sein
  • Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland
  • Null-Promille-Grenze für Fahrer, 0-49 Promille als Höchstgrenze für Begleitperson